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Anschrift
Zahnarztpraxis St. Arnold
Dr. René Kurowski
Dr. Doris Steven
48485 Neuenkirchen
Fon 059 73 / 900 709
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Der Mensch verfügt normalerweise über insgesamt 32 bleibende Zähne. Die jeweils letzten Zähne der Zahnreihen des Ober- und Unterkiefers, die sog. Weisheitszähne, entwickeln sich relativ spät und wachsen erst ab dem 17. bis 21. Lebensjahr heraus. Diesem Umstand verdanken die Weisheitszähne ihren Namen. Bei manchen Menschen sind weniger als vier oder überhaupt keine Weisheitszähne angelegt. Umgekehrt können Menschen in seltenen Fällen sogar fünf oder sechs davon besitzen.
Während alle anderen Zähne deutlich früher durchbrechen und sich bereits einordnen konnten, ist für die zuletzt herauswachsenden, weit hinten im Kiefer lokalisierten Weisheitszähne oftmals nicht mehr genügend Platz vorhanden. Hinzu kommt, dass der menschliche Kiefer im Lauf der Evolution (u.a. durch veränderte Ernährungs-gewohnheiten) kleiner geworden ist, die Zähne dagegen ihre Größe behalten haben.
Bei bis zu 80% der jungen Erwachsenen in der europäischen Bevölkerung kommt es deshalb zu Wachstumskomplikationen, d.h. die Weisheitszähne bleiben ganz oder teilweise im Kieferknochen eingeschlossen. Diesen Zustand bezeichnet man als „retiniert“ (zurückgehalten). Zudem sind die Weisheitszähne häufig noch „verlagert“ (gedreht bzw. gekippt).
Die Empfehlung zu einer Weisheitszahnentfernung ist immer eine individuelle Entscheidung, die wir nach Ihrer ganz speziellen Befundlage, v.a. nach Auswertung geeigneter Röntgenaufnahmen, aussprechen. Aus der wissenschaftlichen Fachliteratur und aus der Diskussion von Expertengruppen bestehen allerdings eine Reihe von Anhaltspunkten, die den Rahmen für diese Empfehlung bilden.
Demnach sollten die Weisheitszähne in folgenden Situationen entfernt werden:
In folgenden Situationen sollte eine Entfernung der Weisheitszähne zumindest überprüft werden:
Wann können sie im Kiefer bleiben?
Sofern die Weisheitszähne korrekt durchbrechen und sich problemlos in die Zahnreihen eingliedern, der Kiefer also groß genug ist, müssen diese nicht entfernt werden. Auch retinierte Weisheitszähne, also solche, die noch komplett im Kieferknochen liegen, können / sollten belassen werden, wenn sie ohne umgebende krankhafte Veränderungen sind und gleichzeitig ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht.
Die operative Entfernung von Weisheitszähnen gehört zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen in der Zahnmedizin und stellt in unserer Praxis einen Routineeingriff dar, den wir in der Regel in Lokalanästhesie durchführen.
Da eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Schwellung und ein gewisser Wundschmerz (nach dem Eingriff) nicht zu vermeiden sind, empfehlen wir aus praktischen Gründen die seitenweise Entfernung, d.h., dass man zunächst die beiden Weisheitszähne z.B. der rechten Kieferhälfte entfernt und nach einigen Wochen die andere Seite folgt. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass mit der jeweils nicht betroffenen Seite noch eine relativ uneingeschränkte Nahrungsaufnahme möglich ist und die postoperativen Beschwerden auf eine Seite beschränkt bleiben.
Bei der operativen Entfernung wird das den Weisheitszahn umgebende oder bedeckende Zahnfleisch nach einem Schnitt vom Knochen gelöst, so dass der Kieferknochen und Teile des Zahnes sichtbar werden. Meist muss zusätzlich der den Weisheitszahn bedeckende Knochen geringfügig abgetragen werden, um die Entfernung des Zahnes zu ermöglichen. Bei verlagerten Zähnen oder solchen mit einer außergewöhnlichen Form (gebogene bis zu hakenförmigen Wurzeln) ist ggf. eine Teilung des Zahnes erforderlich, um ihn problemlos entfernen zu können. Nach Entfernung des Weisheitszahnes wird die Wunde mit mehreren Nähten verschlossen, die nach ca. 7-10 Tagen wieder entfernt werden müssen.
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