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Anschrift

Zahnarztpraxis St. Arnold
Dr. René Kurowski
Dr. Doris Steven
48485 Neuenkirchen
Fon 059 73 / 900 709

Implantologie

Voraussetzungen für eine Implantatbehandlung

Nicht jeder Mensch ist für eine Implantation geeignet. Es gibt einige Grundvoraussetzungen, die für den langfristigen Erfolg einer Implantat-Behandlung gegeben sein müssen:

Ausreichendes Knochenangebot und gute Knochenqualität
Für die Möglichkeit einer Implantation ist die vorhandene Knochensubstanz von großer Bedeutung; der ortsständige Knochen muss über eine ausreichende Höhe, Breite und Dichte verfügen, damit das Implantat in dem entsprechenden Kieferabschnitt sicher befestigt werden kann. Ist das vorhandene Knochenangebot nicht ausreichend, z.B. weil sich der Knochen durch längere Zahnlosigkeit zurückgebildet hat, lässt sich in vielen Fällen durch einen sog. Knochenaufbau dennoch eine Implantation realisieren. Um abzuklären, ob ein Knochenaufbau erforderlich ist oder nicht, bzw. um sicherzustellen, dass Verletzungen von Nerven, Blutgefäßen und den Nebenhöhlen vermieden werden, wird der Knochen vor einer Implantation deshalb exakt vermessen.

Abgeschlossenes Kieferwachstum
Eine Implantation sollte in der Regel erst nach abgeschlossenem Kieferwachstum erfolgen. Dies ist bei Mädchen etwa ab dem 16. und bei Jungen etwa ab dem 18. Lebensjahr der Fall. Mit einer Röntgenaufnahme der Hand kann das Stadium des Knochenwachstums ganz genau bestimmt werden.

Gute Mundhygiene
Implantate müssen sehr gut gepflegt werden, wenn ein langfristiger Erfolg erzielt werden soll. Stellt sich bei der Voruntersuchung heraus, dass keine ausreichende Pflege der noch vorhandenen Zähne durchgeführt wird und auch nach einer entsprechenden Unterweisung keine Besserung eingetreten ist, wird man auf eine Implantation verzichten müssen. Auch bei nicht behandelten kariösen Zähnen oder einer Zahnfleischerkrankung an den Restzähnen (Parodontitis) ist eine Implantation immer erst nach einer entsprechenden Behandlung sinnvoll. Viele Studien haben zudem belegt, dass die Haltbarkeit von Implantaten bei Nichtrauchern doppelt so hoch ist wie bei Rauchern. Somit ist auch das Rauchen als erheblicher Risikofaktor einzustufen.

Keine schweren Allgemeinerkrankungen
Bei einigen gravierenden Allgemeinerkrankungen, wie z.B. seltenen Formen von Knochensystemerkrankungen, schweren Blutungsneigungen oder Stoffwechselstörungen (z.B. schwerer, nicht einstellbarer Diabetes) sollte auf eine Implantation verzichtet werden. Auch ein fortgeschrittenes Krebsleiden, eine schwere psychische Grunderkrankung oder eine Drogenabhängigkeit sprechen gegen die Durchführung implantologischer Maßnahmen.

Bestrahlte Kiefer führen häufig zu Problemen bei der Einheilung von Implantaten und stellen ebenfalls eine gewisse Kontraindikation dar. Ähnliches gilt für die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Bisphosphonate, Immunsuppressiva, Zystostatika, Cortison in hohen Dosen). Patienten, die blutverdünnende Medikamente (wie z.B. Marcumar) zur Thromboseprophylaxe nach Schlaganfall oder Herzinfarkt einnehmen, müssen für eine Implantation in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Internisten vorübergehend auf andere Medikamente umgestellt werden.

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