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Anschrift

Zahnarztpraxis St. Arnold
Dr. René Kurowski
Dr. Doris Steven
48485 Neuenkirchen
Fon 059 73 / 900 709

Implantologie

Einsatzmöglichkeiten zahnärztlicher Implantate

In welchen Fällen können Zahnimplantate eingesetzt werden?

Zahnimplantate sind in vielen Situationen eine ideale Lösung, um Zahnersatz (Kronen, Brücken und Prothesen) sicher zu verankern. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein einzelner Zahn, mehrere Zähne oder alle Zähne fehlen.

1. Zahnloser Unterkiefer

Im Unterkiefer hat eine Prothese nach Knochenverlust auch bei sorgfältigstem zahnärztlichen Arbeiten und dem Einsatz aufwendiger Abform- und Registrierverfahren nur wenig Halt. Implantate sind für viele Patienten die letzte Hoffnung.

Schon zwei bis vier Implantate reichen aus, um einer herausnehmbaren Vollprothese im Unterkiefer festen Halt zu geben. Die Befestigung erfolgt mit speziellen Halteelementen, die aus zwei Komponenten bestehen. Eine wird dauerhaft mit den Implantaten verbunden, das Gegenstück wird in die Prothese eingearbeitet. Beim Einsetzen verbinden sich die beiden Komponenten, ähnlich wie bei einem Druckknopf: Die Prothese sitzt fest. Zum Reinigen können Sie sie jederzeit leicht wieder abnehmen.

Ein entsprechendes Knochenangebot vorausgesetzt, ist auch ein völlig festsitzender Zahnersatz auf mindestens 6 (besser 8) Implantaten möglich.

2. Zahnloser Oberkiefer

In vielen Fällen kann der zahnlose Oberkiefer auch mit einer herkömmlichen Totalprothese zufriedenstellend versorgt werden. Im Laufe der Jahre wird es mit zunehmendem Knochenabbau allerdings immer schwieriger, einen guten Prothesensitz durch einen Saugeffekt zu erzielen. Auch hier können Implantate für einen besseren Halt sorgen. Aufgrund der anatomisch bedingten schwächeren Knochenstruktur des Oberkiefers sind hier für einen herausnehmbaren Zahnersatz mindestens vier Implantate erforderlich.

Wenn ausreichend Knochen vorhanden ist bzw. geschaffen werden kann, lässt sich in Einzelfällen sogar eine festsitzende Brücke anfertigen. Sie hat den Vorteil, dass der Gaumen nicht von Prothesenkunststoff bedeckt wird und ist hinsichtlich Fremdkörpergefühl, Sprache und Geschmackssinn natürlich wesentlich komfortabler. Allerdings sind dazu mindestens 6 (besser 8) Implantate erforderlich.

3. Wenige Restzähne

Wenn kaum noch erhaltungswürdige Zähne im Mund vorhanden sind, die in der Lage sind, einen Zahnersatz zu tragen, lässt sich die Anzahl der tragenden Pfeiler durch Implantate erhöhen. Insbesondere dann, wenn nur noch in einer Kieferhälfte eigene Zähne vorhanden sind, ist die Verankerung von Prothesen auf wenigen Zähnen schwierig.

Der Einsatz von strategischen Implantaten zur gleichmäßigen Lastenverteilung ermöglicht auch in diesen Fällen stabile Lösungen, die sich u.U. schon mit wenigen Implantaten umsetzen lassen.

4. Freiendlücke (Verkürzte Zahnreihe)

Für die Anfertigung einer festen Brücke sind normalerweise mindestens zwei Zähne notwendig. Diese werden beschliffen und mit künstlichen Zahnkronen versehen, die ein „Brückenglied“ tragen. Bei einer sog. Freiendlücke bzw. verkürzten Zahnreihe fehlen die hinteren Backenzähne einer Kieferhälfte. Die Versorgung mit einer festsitzenden Brücke ist hier nicht mehr möglich, da der letzte Zahn fehlt, der als zweiter (endständiger) Pfeiler zur Befestigung notwendig wäre.

Die herkömmliche Standardlösung ist in diesem Fall die Versorgung mit einer herausnehmbaren Teilprothese. Diese wird an den Nachbarzähnen und an den gegenüberliegenden Zähnen z. B. mit Klammern befestigt. Dabei läuft im Oberkiefer ein Metallbügel über den Gaumen bzw. im Unterkiefer unter/vor der Zunge. Problematisch ist diese Art der Versorgung, wenn nur auf einer Seite Backenzähne fehlen: Durch die einseitige Belastung der Prothese kommt es zu Druckstellen am Kieferkamm; ein weiterer Knochenverlust unter dem Prothesensattel wird begünstigt.

Weitere Nachteile von Teilprothesen: Sie müssen nach jeder Mahlzeit herausgenommen und gereinigt werden. Zudem empfinden viele Patienten den Metallbügel im Mund als störend und beeinträchtigend beim Essen und Sprechen. Die teils sichtbaren Klammern einfacher Teilprothesen sind zudem optisch unbefriedigend. Ästhetisch anspruchsvollere Konstruktionen sind zwar möglich, erfordern jedoch das Beschleifen mehrerer Restzähne und gehen mit größerem zahntechnischen Aufwand (= Kosten) einher.

Durch das Setzen von Implantaten, welche die Wurzeln der fehlenden Backenzähne ersetzen und eine festsitzende Brücke tragen, kann eine herausnehmbare Teilprothese vermieden werden. Auch ist es möglich, eigene Zähne und Implantate als Pfeiler für eine Brücke zu kombinieren.

5. Einzelzahnlücke bzw. Schaltlücke

Das Fehlen von zwei oder mehr nebeneinanderliegenden Zähnen innerhalb einer Zahnreihe bezeichnet man als Schaltlücke. Fehlt nur ein Zahn, spricht man von einer Einzelzahnlücke.

Einzelzahnlücken und Schaltlücken werden von beiden Seiten durch vorhandene Zähne begrenzt und können deshalb konventionell mit einer Brücke geschlossen werden.

Um diese Brücke zu befestigen, müssen jedoch die benachbarten Zähne beschliffen werden, wobei meist über die Hälfte der vorhandenen Zahnsubstanz verlorengeht. Außerdem besteht das Risiko eines Schleiftraumas, d.h. der Nerv des beschliffenen Zahnes kann absterben. Darüber hinaus sind Brückenkonstruktionen oft weniger gut zu pflegen und im ästhetischen Bereich unvorteilhaft.

Besonders wenn es sich um gesunde Zähne handelt, sollte eine Brückenversorgung also gut überlegt werden. Besser geeignet ist in solchen Fällen der Einsatz eines Implantats, da die Nachbarzähne unangetastet bleiben und die künstliche Wurzel zudem den ortsständigen Knochen erhält.

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